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BMW i.

ELEKTROMOBILITÄT VON BMW.

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FREUDE AM FAHREN. ELEKTRISCH.

Mit den vollelektrischen BMW i Modellen  BMW iX, BMW iX3, BMW i3 und BMW i4 erleben Sie 100% elektrische Fahrfreude. Denn ein BMW Elektroauto zu fahren, ist ein einzigartiges Gefühl. Ganz anders und doch ganz typisch BMW. Mit den BMW i Modellen sind Sie emissionsfrei und beinahe lautlos unterwegs, erleben dabei aber das sofortige Ansprechen des Motors, das revolutionäre Beschleunigungsverhalten und das unvergleichbar agile Fahrverhalten. 

Lassen Sie sich von unseren BMW i Modellen begeistern, und besuchen Sie uns für eine Testfahrt. 

Die AHAG Group - Ihr BMW i Experte.

Wenn es um BMW i geht sind Sie bei uns in den besten Händen. Als langjähriger BMW i Händler stehen wir unseren Kunden mit unserer Expertise zur Seite. Dass wir zu den Besten im BMW i & BMW i Performance Händlern Deutschlands und weltweit gehören, wurde 2017 auch mit dem "Excellence in Sales Award" ausgezeichnet, den die AHAG Group mit ihrem Standort in Bochum als einer der besten fünf BMW i & BMW iPerformance Händler weltweit und bester Deutschlands erhielt.

Der Wechsel auf Elektromobilität ist mit vielen Fragen verbunden. Um diese zu beantworten sind wir für Sie da. Wir beraten Sie individuell und persönlich, damit Sie das Elektroauto finden, dass zu Ihren Bedürnissen und Wünschen passt. Wir geben Tipps und Hilfestellung zum Thema Förderung und Lademöglichkeiten und stehen Ihnen auch sonst gerne mit Rat und Tat zur Seite um gemeinsam in die elektrifizierte Zukunft zu starten.

Umweltbonus und Förderung.

Erleben Sie individuelle Konzepte nachhaltiger und umweltbewusster Mobilität mit finanziellen Vorteilen: Nutzen Sie die Förderung beim Kauf eines unserer Elektro- oder Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge mit dem Umweltbonus*. Als Hersteller übernimmt die BMW AG. den Umweltbonus zusammen mit dem Bund jeweils zur Hälfte. Und es kommt noch besser: im Zuge der „Innovationsprämie“ hat der Bund seinen Beitrag zum Umweltbonus verdoppelt. So sparen Käufer eines neuen vollelektrischen BMW insgesamt bis zu 9.000 EUR und beim Erwerb eines neuen BMW Plug-in-Hybrid-Fahrzeuges insgesamt bis zu 6.750 EUR.

GEWERBEKUNDEN.

Elektrisierender Steuervorteil für Dienstwagen.

Profitieren Sie unmittelbar mit einem elektrifizierten BMW Modell als Dienstwagen, den Sie überwiegend beruflich nutzen oder vom Arbeitgeber gestellt bekommen. Die Dienstwagenbesteuerung ist für diese Dienstwagen vergünstigt.** Der Bruttolistenpreis als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1 %-Regelung für Privatnutzung wird deutlich reduziert. Dies gilt für die pauschale 1 %-Regelung für die Privatnutzung, bei Fahrten zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten. Bei Fragen zur Förderung stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Seite.

Gewerbekunden Leasing.

Beispielhaft finden Sie hier Leasingangebote für den BMW iX, den BMW i3 und BMW iX3. Unsere Verkaufsberater und Spezialisten für Business- und Gewerbekunden erstellen Ihnen gerne individuelle Angebote. Sprechen Sie uns an!

BMW PLUG-IN HYBRID.

Das Beste aus zwei Welten.

Wahren Sie das Maximum an Flexibiltät mit der Kombination aus einem Benzinmotor und einem Elektromotor, und Sie sind für jede Situation gewappnet. Die BMW Plug-in-Hybride eignen sich damit perfekt  für die individuellen Anforderungen und Bedürfnisse Ihres Alltags. Modellabhängig sind Sie bis über 70 km rein elektrisch und damit lokal emissionsfrei unterwegs. Perfekt für den Stadtverkehr, den täglichen Weg zur Arbeit oder andere kürzere Strecken. Auf längeren Fahrten oder auf der Autobahn greifen Sie auf den Verbrennungsmotor zurück und genießen weiterhin Reichweitenkomfort. Dank intelligenter Energieverteilung schaltet der BMW Plug-in-Hybrid bedarfsgerecht automatisch zwischen den Antrieben und garantiert so jederzeit maximale Effizienz.

Die Auswahl an BMW Plug-in Hybrid Modellen bietet Ihnen hohe Variabilität mit den Modellen der 1er, 3er, 5er, 7er und X-Baureihen.

Unsere BMW Angebote

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BMW X1

BMW X1 xDrive23i Steptronic Navi DSG Tempom.aktiv Panoramadach Bluetooth MP3 Schn.

Leistung
218 PS (160 kW)
Kraftstoff
Benzin
Zustand
Jahreswagen
Erstzulassung
10/2023
Kilometerstand
20.900 km
44.880 €
Inkl. 19% MwSt.,
MwSt. ausweisbar

ab 449 € /Monat
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BMW 320d

BMW 320d Touring Automatik UPE: 63.660Euro

Leistung
190 PS (140 kW)
Kraftstoff
Diesel
Zustand
Neufahrzeug
Getriebe
Automatik
52.890 €
Inkl. 19% MwSt.,
MwSt. ausweisbar

ab 579 € /Monat
Kraftstoffverbrauch kombiniert in l/100km: 5,2; CO₂-Emission kombiniert in g/km: 153; CO₂-Klasse: E; Hubraum: 1995 cm³; Leistung: 140 kW (190 PS); Kraftstoff: Diesel
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BMW iX1 xDrive30

BMW iX1 xDrive30 Navi Tempom.aktiv Bluetooth PDC MP3

Leistung
313 PS (230 kW)
Kraftstoff
Elektro
Zustand
Neufahrzeug
Getriebe
Automatik
54.690 €
Inkl. 19% MwSt.,
MwSt. ausweisbar

ab 549 € /Monat
Stromverbrauch kombiniert in kWh/100 km: 16,90; CO₂-Emission kombiniert in g/km: 0; CO₂-Klasse: A; Elektrische Reichweite in km: 439; Spitzenleistung: 230 kW (312 PS)

* Die Förderung beträgt bei einem vollelektrischen Fahrzeug 6.000 EUR (mit „Innovationsprämie“: 9.000 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR, und 5.000 EUR (mit „Innovationsprämie“: 7.500 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR. Bei den Plug-in-Hybrid Modellen beträgt die Förderung 4.500 EUR (mit „Innovationsprämie“: 6.750 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR, und 3.750 EUR (mit „Innovationsprämie“: 5.625 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR.

Die Förderung wird bis zu einem maximalen Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs von 65.000 EUR gewährt. Überschreitet der Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs diesen Betrag, gibt es keine Förderung. Die Förderung leisten Automobilhersteller und Bund jeweils zur Hälfte. Im Zuge der „Innovationsprämie“ wird der Anteil des Bundes an der Förderung zeitlich befristet bis zum 31.12.2021 verdoppelt. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto (echter Zuschuss).

Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de/umweltbonus abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025.

** Der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1 %-Regelung für Privatnutzung wird für rein elektrische Fahrzeuge bis 60.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 60.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert.

Bei Plug-In-Hybrid-Modellen wird der BLP als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1 %-Regelung für Privatnutzung auf die Hälfte reduziert (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges). Dies gilt für die pauschale 1 %-Regelung für die Privatnutzung, bei Fahrten zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten. Die Förderung gilt gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Dezember 2018 (IV C 5 – S 2334/14/10002-07) für vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die gemäß § 3 Abs. 2 EmoG weniger als 50 g CO2/km ausstoßen oder deren Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 40 km beträgt. Ab dem Jahr 2022 bzw. 2025 gelten erhöhte (rein elektrisch betriebene) Mindestreichweiten. Weitere Voraussetzungen für die Förderung sind, dass dem Arbeitnehmer das überwiegend beruflich genutzte Kraftfahrzeug erstmals nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031 überlassen wurde und dass dieses Fahrzeug nicht bereits zuvor von dem Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung (z. B. für Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a, S. 3 EStG oder Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung) überlassen wurde.

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