Die neue BMW 5er Limousine
Die neue BMW 5er Limousine

DER MINI COUNTRYMAN C

AB 385,- € MTL. LEASINGRATE*

Zum Angebot

DER MINI COUNTRYMAN C

  • Melting Silver III
  • 17" Profile Spoke grey
  • Textil Double Cloth | Schwarz/Multiton
  • Essential Trim
    • Dach in Wagenfarbe
  • Steuerung EfficientDynamics
  • Steptronic Getriebe mit Doppelkupplung
  • Reifendruck-Kontrolle
  • Dachreling
  • LED-Scheinwerfer
  • Driving Assistant
  • Parking Assistant
  • DAB-Tuner
  • MINI Interaction Unit
  • Aktiver Fussgängerschutz
  • u.v.m.

LEASINGBEISPIEL FÜR PRIVATKUNDEN DER BMW BANK GMBH

36 mtl. Leasingraten à 385,- EUR *
Leasingsonderzahlung 0,- EUR
Anschaffungspreis (Nettodarlehensbetrag) 35.138,19 EUR
Laufzeit 36 Monate
Jährliche Laufleistung 5.000 km
Gesamtbetrag 13.860,- EUR

VERBRAUCHSINFORMATIONEN.

MINI Countryman C (Benzin)

CO₂-Emissionen komb. 133 g/km
Verbrauch komb. 5,9 l/100 km

Energieeffizienzklasse: D

Die angegebenen Werte wurden nach dem jeweiligen vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrm. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt.

Energieeffizienzklasse

Gesetzl. vorgeschriebene Angaben gem. Pkw-EnVKV, basierend auf NEFZ-Werten. Die Kfz-Steuer richtet sich nach den häufig höheren WLTP-Werten.

Abbildungen ähnlich und zeigen Sonderausstattungen. Druckfehler, Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

zzgl. Zulassungs- und Überführungskosten i. H. v. 1090,- EUR.

* Ein unverbindliches Leasingbeispiel der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München. Stand 06/2024. Für Verbraucher gelten ausschließlich die Preise inkl. der gegebenenfalls gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer. Ist der Leasingnehmer Verbraucher, besteht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen nach Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach den Leasingbedingungen besteht die Verpflichtung, für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.

1 Bei Über- bzw. Unterschreitung der festgelegten Gesamtkilometer-Laufleistung nach Ablauf der vereinbarten Leasingzeit werden die gefahrenen Mehr bzw. Minderkilometer dem Leasingnehmer zu dem im Leasingvertrag vereinbarten Satz nachberechnet bzw. vergütet. Bei der Berechnung bleiben 2.500 km ausgenommen. Die km-Freigrenze von 2.500 gilt nicht für Motorradleasing. Einzelheiten ergeben sich aus dem Leasingantrag.

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