Die BMW 3er Limousine M Automobile vereinen kraftvolle Proportionen und ein markantes viertüriges 3-Box-Design mit M typischer Sportlichkeit. Angeführt wird das charakterstarke Quartett von der BMW M3 Competition Limousine mit beeindruckenden 375 kW (510 PS) und 650 Nm Drehmoment. Ausgestattet mit High-Performance BMW M TwinPower Turbo Triebwerk, 8-Gang M Steptronic mit Drivelogic, optionalem Allradantrieb M xDrive, Aktivem M Differenzial und zahlreichen aus dem Motorsport abgeleiteten Technologien ist maximale Fahrdynamik garantiert – im Alltag wie auf der Rennstrecke.
UVP | 82.500,- EUR |
Ersparnis | 8.801,- EUR |
Preis | 73.699,- EUR |
36 mtl. Leasingraten à | 959,- EUR ** |
Leasingsonderzahlung | 0,- EUR |
Anschaffungspreis (Nettodarlehensbetrag) | 72.212,68 EUR |
Sollzins (gebunden) p.a. *** | 3,49 % |
Effektiver Jahreszins | 3,55 % |
Laufzeit | 36 Monate |
Jährliche Laufleistung | 10.000 km |
Gesamtbetrag | 34.524,- EUR |
*Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers.
**Ein unverbindliches Leasingbeispiel der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München. Alle Preise inkl. MwSt.; Zzgl. Überführung/Zulassung i.H.v. 1.099,- EUR; Stand 07/2021. Ist der Leasingnehmer Verbraucher, besteht nach Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach den Leasingbedingungen besteht die Verpflichtung, für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Abbildungen ähnlich und enthalten ggf. Sonderausstattungen. Druckfehler, Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
***Gebunden für die gesamte Vertragslaufzeit.
1Über die gesetzliche zweijährige Händlergewährleistung hinaus können Sie im Falle eines technischen Mangels bis zum Ende des 36. Monats nach erstmaliger Auslieferung oder Erstzulassung des Fahrzeugs (maßgeblich ist der frühere Zeitpunkt) Nachbesserung nach Maßgabe der BMW Qualitätsbriefs verlangen. Wir beraten Sie hierzu gerne.
BMW M3 Limousine (Benzin)
CO₂-Emissionen komb. | 248 g/km |
Verbrauch komb. | 10,4 l/100 km |
Energieeffizienzklasse: D
Die angegebenen Werte wurden nach dem jeweiligen vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrm. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt.
Gesetzl. vorgeschriebene Angaben gem. Pkw-EnVKV, basierend auf NEFZ-Werten. Die Kfz-Steuer richtet sich nach den häufig höheren WLTP-Werten.