Exterieur
Serienausstattung
Sonderausstattung
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Mindest UPE: |
62.983,- EUR |
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Laufzeit |
36 Monate |
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Laufleistung |
5.000 km p.a. |
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Leasingsonderzahlung |
0,00 EUR |
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Leasingrate netto |
468,- EUR* |
Alle Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Aktionsgültigkeit vom 01.01.2024 bis 31.03.2024.
* Ein unverbindliches Leasingbeispiel der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München. Stand 01/2024. Für Verbraucher gelten ausschließlich die Preise inkl. der gegebenenfalls gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer. Ist der Leasingnehmer Verbraucher, besteht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen nach Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach den Leasingbedingungen besteht die Verpflichtung, für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.
1 Bei Über- bzw. Unterschreitung der festgelegten Gesamtkilometer-Laufleistung nach Ablauf der vereinbarten Leasingzeit werden die gefahrenen Mehrbzw. Minderkilometer dem Leasingnehmer zu dem im Leasingvertrag vereinbarten Satz nachberechnet bzw. vergütet. Bei der Berechnung bleiben 2.500 km ausgenommen. Die km-Freigrenze von 2.500 gilt nicht für Motorradleasing. Einzelheiten ergeben sich aus dem Leasingantrag.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagenmodelle“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern und unter https://www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.
Zzgl. Überführungskosten i.H.v. 446,25 EUR. Stand 01/2024.
Missverständnisse und Änderungen vorbehalten
BMW 330i Limousine (Benzin)
| CO₂-Emissionen komb. | 156 g/km |
| Verbrauch komb. | 6,9 l/100 km |
Energieeffizienzklasse: B
Die angegebenen Werte wurden nach dem jeweiligen vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrm. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt.
Gesetzl. vorgeschriebene Angaben gem. Pkw-EnVKV, basierend auf NEFZ-Werten. Die Kfz-Steuer richtet sich nach den häufig höheren WLTP-Werten.