Ob zum Wandern in die Berge oder zum Entspannen an den Strand – der BMW X1 ist für alles zu haben und zu allem bereit. Der Allrounder strahlt in jedem Detail pure Tatkraft aus und begeistert durch innovative Technologien, die Sie bei all Ihren Plänen perfekt unterstützen. Die X-typische Entschlossenheit ist dem BMW X1 ins Gesicht geschrieben: Mit der markanten Doppelniere und den großen Lufteinlässen strahlt er in jeder Situation pures Selbstbewusstsein aus. Die auf Wunsch erhältlichen LED-Scheinwerfer unterstreichen seinen souveränen Ausdruck. Noch mehr Sicherheit bieten sie in Kombination mit der optionalen adaptiven Lichtfunktion. Der Lichtstrahl wird an den Straßenverlauf angepasst und die Fahrbahn immer optimal ausgeleuchtet. Starten Sie jetzt im BMW X1 durch und erleben Sie ein neues Gefühl von Freiheit.
UVP | 36.250,- EUR |
Ersparnis | 4.209,- EUR |
Preis | 32.041,- EUR |
36 mtl. Leasingraten à | 289,- EUR *** |
Leasingsonderzahlung | 5.490,- EUR |
Anschaffungspreis (Nettodarlehensbetrag) | 32.057,85 EUR |
Sollzins (gebunden) p.a. **** | 4,46 % |
Effektiver Jahreszins | 4,55 % |
Laufzeit | 36 Monate |
Jährliche Laufleistung | 10.000 km |
Gesamtbetrag | 15.894,- EUR |
*Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers.
** Ein unverbindliches Leasingbeispiel der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München. Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. Überführung/Zulassung; Stand 07/2021. Ist der Leasingnehmer Verbraucher, besteht nach Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach den Leasingbedingungen besteht die Verpflichtung, für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Abbildungen ähnlich und enthalten ggf. Sonderausstattungen. Druckfehler, Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
***Gebunden für die gesamte Laufzeit.
BMW X1 sDrive18i (Benzin)
CO₂-Emissionen komb. | 129 g/km |
Verbrauch komb. | 5,6 l/100 km |
Verbrauch ausserorts | 4,8 l/100 km |
Verbrauch innerorts | 7,1 l/100 km |
Energieeffizienzklasse: B
Die angegebenen Werte wurden nach dem jeweiligen vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrm. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt.
Gesetzl. vorgeschriebene Angaben gem. Pkw-EnVKV, basierend auf NEFZ-Werten. Die Kfz-Steuer richtet sich nach den häufig höheren WLTP-Werten.