Einsteigen und die Zukunft hautnah erleben. Der BMW i3 steckt voller innovativer Technologien, mit denen er souverän den Alltag meistert. Er vernetzt Sie mit der Außenwelt, informiert, organisiert und fährt Sie so weit, wie Ihre Ziele Sie führen. Immer bereit für die Straße und neue Wege. Mit Stil und richtungsweisendem Design für elektrisierende Fahrfreude.
BMW i3S 120Ah: Stromverbrauch komb. 14,0 kWh/100 km; CO2-Emissionen komb. 0 g/km; Energieeffizienzklasse: A+++
UVP | 42.600,- EUR |
Ersparnis | 4.563,22 EUR |
Preis | 38.036,78 EUR |
24 mtl. Leasingraten à | 289,- EUR * |
Leasingsonderzahlung ** | 6.000,- EUR |
Anschaffungspreis (Nettodarlehensbetrag) | 37.087,78 EUR |
Sollzins (gebunden) p.a. *** | 4,09 % |
Effektiver Jahreszins | 4,17 % |
Laufzeit | 24 Monate |
Jährliche Laufleistung | 5.000 km |
Gesamtbetrag | 12.936,- EUR |
*Ein unverbindliches Leasingbeispiel der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München. Alle Preise inkl. MwSt.; Zzgl. Überführung/Zulassung i.H.v. 1.099,00 EUR; Stand 10/2021.
Ist der Leasingnehmer Verbraucher, besteht nach Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach den Leasingbedingungen besteht die Verpflichtung, für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Abbildungen ähnlich und enthalten ggf. Sonderausstattungen. Druckfehler, Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
** Nutzen Sie die staatliche Förderung (Umweltbonus, Innovationsprämie), die Sie bei der BAFA beantragen können.
***Gebunden für die gesamte Vertragslaufzeit.
1Über die gesetzliche zweijährige Händlergewährleistung hinaus können Sie im Falle eines technischen Mangels bis zum Ende des 36. Monats nach erstmaliger Auslieferung oder Erstzulassung des Fahrzeugs (maßgeblich ist der frühere Zeitpunkt) Nachbesserung nach Maßgabe der BMW Qualitätsbriefs verlangen. Wir beraten Sie hierzu gerne.
BMW i3S 120Ah (Elektro)
CO₂-Emissionen komb. | 0 g/km |
Stromverbrauch komb. | 16,3 kWh/100 km |
Energieeffizienzklasse: A+++
Die angegebenen Werte wurden nach dem jeweiligen vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrm. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt.
Gesetzl. vorgeschriebene Angaben gem. Pkw-EnVKV, basierend auf NEFZ-Werten. Die Kfz-Steuer richtet sich nach den häufig höheren WLTP-Werten.