Ein Statement der Luxusklasse: Der erste BMW X7 überwältigt. Sein imposantes Erscheinungsbild wirkt dank des puristischen Designs und der athletischen Formensprache leicht und agil. Währenddessen bietet das beachtliche Platzangebot des Innenraums ein wegweisendes Zusammenspiel aus Exklusivität, Funktionalität und Freiheit – angenehmer Komfort bis in die dritte Sitzreihe. Außergewöhnlich ist auch seine kraftvolle Fahrdynamik, die durch ein Optimum an Sportlichkeit überzeugt. So wird jede Fahrt zum großen Auftritt.
Saphirschwarz metallic
UVP | 107.770,- EUR |
Ersparnis | 11.454,39 EUR |
Preis | 96.315,61 EUR |
48 mtl. Leasingraten à | 1.219,- EUR * |
Leasingsonderzahlung | 9.990,- EUR |
Anschaffungspreis (Nettodarlehensbetrag) | 96.315,61 EUR |
Sollzins (gebunden) p.a. ** | 7,99 % |
Effektiver Jahreszins | 8,29 % |
Laufzeit | 48 Monate |
Jährliche Laufleistung | 10.000 km |
Gesamtbetrag | 68.502,- EUR |
* Ein unverbindliches Leasingbeispiel der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München. Alle Preise inkl. MwSt.; Zzgl. 949,- EUR für Überführung/Zulassung; Stand 03/2023. Ist der Leasingnehmer Verbraucher, besteht nach Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach den Leasingbedingungen besteht die Verpflichtung, für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Abbildungen ähnlich und enthalten ggf. Sonderausstattungen. Druckfehler, Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
** Gebunden für die gesamte Vertragslaufzeit.
1 Über die gesetzliche zweijährige Händlergewährleistung hinaus können Sie im Falle eines technischen Mangels bis zum Ende des 36. Monats nach erstmaliger Auslieferung oder Erstzulassung des Fahrzeugs (maßgeblich ist der frühere Zeitpunkt) Nachbesserung nach Maßgabe der BMW Qualitätsbriefs verlangen. Wir beraten Sie hierzu gerne.
BMW X7 xDrive40i (Benzin)
CO₂-Emissionen komb. | 199 g/km |
Verbrauch komb. | 11,0 l/100 km |
Energieeffizienzklasse: B
Die angegebenen Werte wurden nach dem jeweiligen vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrm. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt.
Gesetzl. vorgeschriebene Angaben gem. Pkw-EnVKV, basierend auf NEFZ-Werten. Die Kfz-Steuer richtet sich nach den häufig höheren WLTP-Werten.