DER BMW i4 eDrive40
Mindest UPE: 55.400 € netto (keine Mindestausstattung)
Fahrleistung p. a. |
12 Monate |
36 Monate |
48 Monate |
10.000 |
492,- EUR* |
469,- EUR* |
455,- EUR |
15.000 |
514,- EUR* |
497,- EUR* |
475,- EUR* |
20.000 |
535,- EUR* |
525,- EUR* |
516,- EUR* |
25.000 |
601,- EUR* |
581,- EUR* |
557,- EUR* |
* Alle Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Aktionsgültigkeit vom bis 31.12.2023 und vorbehaltlich einer positiven Bonitätsprüfung durch Alphabet. Kosten für Überführung und Zulassung sind nicht enthalten. Weitere Details entnehmen Sie bitte den Einzelleasingangeboten. Beispielhafte Abbildungen und Ausstattungen. Änderungen vorbehalten.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und zur offiziellen CO2-Emission neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emission neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern und unter http://www.dat.de/leitfaden/LeitfadenCO2.pdf unentgeltlich erhältlich ist. Alphabet Fuhrparkmanagement GmbH, Ein Unternehmen der BMW Group, Postanschrift: Alphabet Fuhrparkmanagement GmbH, 80786 München, Hausanschrift: Lilienthalalee 26, 80939 München, www.alphabet.de/kontakt, Tel. 089 99822
Zzgl. Überführungskosten i.H.v. 375,- EUR. Stand 09/2023.
¹Über die gesetzliche zweijährige Händlergewährleistung hinaus können Sie im Falle eines technischen Mangels bis zum Ende des 36. Monats nach erstmaliger Auslieferung oder Erstzulassung des Fahrzeugs (maßgeblich ist der frühere Zeitpunkt) Nachbesserung nach Maßgabe der BMW Qualitätsbriefs verlangen. Wir beraten Sie hierzu gerne.
Missverständnisse und Änderungen vorbehalten
BMW i4 eDrive40 (Elektro)
CO₂-Emissionen komb. | 152 g/km |
Stromverbrauch komb. | 16,3 kWh/100 km |
Energieeffizienzklasse: B
Die angegebenen Werte wurden nach dem jeweiligen vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrm. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt.
Gesetzl. vorgeschriebene Angaben gem. Pkw-EnVKV, basierend auf NEFZ-Werten. Die Kfz-Steuer richtet sich nach den häufig höheren WLTP-Werten.